Trinkwasserverordnung

 

 

Die Trinkwasserverordnung legt fest, welche Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser gestellt werden und wie regelmäßig bestimmte Anlagen überprüft werden müssen.

Für Vermieter, Hausverwaltungen und Betreiber größerer Warmwasseranlagen besteht nach der Verordnung eine Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung – insbesondere auf Legionellen.

 

 

Wann müssen Prüfungen durchgeführt werden?

 

Pflicht zur Trinkwasseruntersuchung besteht u.a. bei:

 

zentralen Warmwasserbereitungsanlagen

Anlagen mit Speichern ≥ 400 Liter

Anlagen mit Leitungsvolumen ≥ 3 Liter bis zur entferntesten Entnahmestelle

Wohnhäusern mit mehreren Wohneinheiten

öffentlichen Gebäuden (z. B. Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen)

 

Prüfintervalle (Auszug)

 

Öffentliche Einrichtungen: jährlich

Vermieter / Wohnhäuser: alle 3 Jahre

Gewerbliche Nutzung: je nach Anlage jährlich oder alle 3 Jahre

Hotels / Sportstätten: regelmäßige Prüfpflicht, meist jährlich

 

(Das ist ein vereinfachter Überblick – konkrete Intervalle können je nach Anlage variieren.)

 

 

Warum ist die Trinkwasserverordnung wichtig?

 

Schutz der Gesundheit

Vermeidung von Legionellenbefall

Rechtliche Sicherheit für Betreiber

Klare Vorgaben für Probenahme und Untersuchung

Sicherstellung einer hohen Trinkwasserqualität

 

Was bedeutet das für die Probenahme?

 

Proben müssen nach TrinkwV und DIN EN ISO 19458 entnommen werden.

Dazu gehören:

 

die korrekte Desinfektion der Entnahmestelle

normkonformes Spülen

sterile Probenahme

vollständige Dokumentation

Kennzeichnung der Entnahmepunkte

Übergabe an ein akkreditiertes Labor

 

 

 

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