Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung legt fest, welche Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser gestellt werden und wie regelmäßig bestimmte Anlagen überprüft werden müssen.
Für Vermieter, Hausverwaltungen und Betreiber größerer Warmwasseranlagen besteht nach der Verordnung eine Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung – insbesondere auf Legionellen.
Wann müssen Prüfungen durchgeführt werden?
Pflicht zur Trinkwasseruntersuchung besteht u.a. bei:
zentralen Warmwasserbereitungsanlagen
Anlagen mit Speichern ≥ 400 Liter
Anlagen mit Leitungsvolumen ≥ 3 Liter bis zur entferntesten Entnahmestelle
Wohnhäusern mit mehreren Wohneinheiten
öffentlichen Gebäuden (z. B. Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen)
Prüfintervalle (Auszug)
Öffentliche Einrichtungen: jährlich
Vermieter / Wohnhäuser: alle 3 Jahre
Gewerbliche Nutzung: je nach Anlage jährlich oder alle 3 Jahre
Hotels / Sportstätten: regelmäßige Prüfpflicht, meist jährlich
(Das ist ein vereinfachter Überblick – konkrete Intervalle können je nach Anlage variieren.)
Warum ist die Trinkwasserverordnung wichtig?
Schutz der Gesundheit
Vermeidung von Legionellenbefall
Rechtliche Sicherheit für Betreiber
Klare Vorgaben für Probenahme und Untersuchung
Sicherstellung einer hohen Trinkwasserqualität
Was bedeutet das für die Probenahme?
Proben müssen nach TrinkwV und DIN EN ISO 19458 entnommen werden.
Dazu gehören:
die korrekte Desinfektion der Entnahmestelle
normkonformes Spülen
sterile Probenahme
vollständige Dokumentation
Kennzeichnung der Entnahmepunkte
Übergabe an ein akkreditiertes Labor
